ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Firmenkino
Geschäftsführer Alexander Noschka
(Stand: 01.01.2023)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von Firmenkino, Inhaber: Alexander Noschka, Hiltruper Baumschule 30, 48165 Münster.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Firmenkino stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Auftragserteilung
Die Angebote von Firmenkino sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder mündlich annimmt. Dies umfasst auch telefonische Zusagen und Bestätigungen über digitale Kommunikationswege.
3. Leistungen und Produktionsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Ergänzungen während der Produktion gelten als zusätzlicher Aufwand und werden gesondert berechnet.
Im Preis enthalten sind grundsätzlich zwei Korrekturschleifen, sofern der Umfang überschaubar bleibt. Weitere Korrekturen oder grundlegende inhaltliche Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
4. Preise, Kosten & Zusatzaufwendungen
Die Preise für Video- und Fotoproduktionen variieren je nach Projektumfang. Individuelle Absprachen sind im jeweiligen Angebot festgehalten.
Nicht im Angebot enthaltene Zusatzkosten – insbesondere Mehraufwand, spontane Anpassungen vor Ort, zusätzliche Drehtage, externe Dienstleister, Lizenzgebühren, Reisekosten, Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtungen – werden im Nachgang gesondert in Rechnung gestellt.
5. Stornierungen und Terminverschiebungen
Eine Stornierung muss mindestens 7 Tage vor dem geplanten Drehtermin erfolgen.
Bei fristgerechter Stornierung werden 30 % des Auftragswertes als Ausfallpauschale berechnet.
Bereits entstandene Reisekosten, Spesen oder Hotelkosten werden unabhängig von der Stornierungsfrist vollständig berechnet.
Wird ein gemeinsamer Ersatztermin gefunden, entfällt die Stornopauschale.
6. Rohdaten & Datenausgabe
Rohdaten (Videomaterial, Fotos, Ton, Projektdateien) verbleiben grundsätzlich bei Firmenkino.
Eine Herausgabe erfolgt nur bei vorheriger, ausdrücklich getroffener Vereinbarung und kann gesondert berechnet werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen bleiben sämtliche gelieferten Medien, Daten und Nutzungsrechte Eigentum von Firmenkino.
Vor vollständiger Bezahlung dürfen die erstellten Inhalte weder genutzt noch veröffentlicht werden.
8. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle durch Firmenkino erstellten Werke sind gemäß § 7 UrhG urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt vollständig bei Firmenkino.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den final abgenommenen Inhalten.
Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Bearbeitung oder Umgestaltung ist nur mit Zustimmung von Firmenkino erlaubt (§§ 23, 34 UrhG).
Eigenwerbung von Firmenkino:
Firmenkino ist berechtigt, sämtliche produzierten Inhalte (Video, Foto, Behind-the-Scenes, Ausschnitte) für eigene Werbezwecke zu nutzen – insbesondere für Website, Social Media, Showreels oder Präsentationen.
9. Gewährleistung und Mängelrüge
Der Auftraggeber hat die gelieferten Inhalte innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen.
10. Haftung
Firmenkino haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert der jeweils betroffenen Leistung.
Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Produktionsausfälle – ist ausgeschlossen.
11. Rechte, Genehmigungen & eingebrachtes Material des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle für die Produktion erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Freigaben vorliegen. Dies betrifft insbesondere:
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Einverständniserklärungen gefilmter oder fotografierter Personen
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Nutzungsrechte an Marken, Logos oder geschützten Inhalten
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Drehgenehmigungen an Locations
-
Bereitgestelltes Material (z. B. Musik, Grafiken, Footage)
Für Rechtsverletzungen, die aus fehlenden Rechten resultieren, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
12. Kommunikation
Folgende Kommunikationswege gelten als verbindlich:
E-Mail, Telefon, WhatsApp, Social Media Nachrichten sowie persönliche Absprachen.
Mündliche Absprachen werden im normalen Geschäftsverkehr anerkannt.
13. Leistungsverweigerungsrecht
Firmenkino behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder Produktionen abzubrechen, wenn deren Inhalte rechtswidrig, diskriminierend, extremistisch oder moralisch unvertretbar sind.
In diesem Fall können bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden.
14. Versicherungen
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Absicherung des Drehortes, der eingesetzten Technik und aller beteiligten Personen.
Er ist verpflichtet, erforderliche Versicherungen selbst abzuschließen.
15. Rechnungsstellung & Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden digital per E-Mail übermittelt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug zu zahlen.
Skonto wird nicht gewährt.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet werden.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Münster, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht (salvatorische Klausel).
